Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die standesamtliche Trauung. Eine Kopie der Eheurkunde reichen Sie in der Regel zusammen mit der Anmeldung zur Trauung im Gemeindebüro ein.
Mindestens eine Person von Ihnen muss Mitglied der evangelischen Kirche sein. Sollten Sie aus der Kirche ausgetreten sein, kann Ihre Trauung auch ein Anlass sein, um wieder in die evangelische Kirche einzutreten.
Wenn Sie nicht zu unserer, sondern zu einer anderen Kirchengemeinde gehören, aber in der Martin-Luther-Kirche getraut werden möchten, ist das prinzipiell möglich. Im Regelfall übernimmt dann ein Pastor oder eine Pastorin Ihrer Heimatgemeinde Ihre Trauung in unserer Kirche. Ggf. sind für Sie damit Nutzungsgebühren verbunden. Nehmen Sie zur Absprache eines Termins bitte Kontakt zum Gemeindebüro oder den Pastorinnen auf.
Zum Kennenlernen und Besprechen des Ablaufs, der Musik, und weiterer Fragen gibt es im Vorhinein der Trauung ein Vorgespräch mit der zuständigen Pastorin. Sollten Sie besondere musikalische Wünsche haben oder Gastmusiker*innen mitbringen wollen, sind rechtzeitige Absprachen notwendig.
Zu jeder kirchlichen Trauung gehört ein Vers aus der Bibel, der sog. Trauspruch. Dieses Bibelwort soll ein individueller Begleiter für Ihr gemeinsames Leben sein. Auf der Suche nach einem passenden Spruch, empfehlen wir die Webseite www.trauspruch.de. Es ist auch möglich, den Trauspruch zusammen mit der Pastorin auszusuchen.
Bei allen weiteren Fragen helfen Ihnen das Gemeindebüro oder die Pastorinnen sehr gerne weiter.